Beschleunigungsrennen Natternbach 2009
So., 03. Mai. 2009 21:00 @ Beschleunigungsrennen Natternbach , Natternbach
Informationen
Beschleunigungsrennen Natternbach (OÖ) 2009
1/8 MEILEN BESCHLEUNIGUNGSRENNEN
Der MSC-Natternbach veranstaltet am Sonntag 3. Mai 2009 (Ersatztermin bei
Schlechtwetter: Samstag 9.5.2008) ein 1/8 Meilen (202 m) Beschleunigungsrennen.
Die Nennung und Einzahlung des Startgeldes erfolgt am Renntag vor dem Start.
Beginn der Veranstaltung: ab 10 Uhr
ORT: Die Veranstaltung findet in Natternbach, O.Ö, Ortschaft: Obertresleinsbach statt.
Jeder Teilnehmer benötigt einen gültigen Führerschein der jeweiligen
Klasse. (Probeführerscheinbesitzer sind nicht startberechtigt). Der
Führerschein und Zulassungsschein ist zur Anmeldung mitzunehmen.
Für Teilnehmer ist absolutes Alkoholverbot vorgeschrieben.
Klasseneinteilung: startberechtigt sind nur zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge,
die den verkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Motorräder: bis 80 ccm, bis 600 ccm bis 750 ccm, bis 1000 ccm, über 1000 ccm,
Einzylinderklasse, Quad, bei Bedarf weitere Klassen
PKW’s: bis 1400 ccm, bis 1600 ccm, bis 1800 ccm, bis 2000 ccm, bis 3000ccm,
über 3000ccm, Dieselklasse bis 2000 ccm, Dieselklasse über 2000 ccm,
Allradklasse, eine Damenklasse (Turbofahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen
leistungssteigernden Einrichtungen werden mit 1,4 multipliziert),
bei Bedarf weitere Klassen
Das Startgeld beträgt € 8,--, jede weiter Fahrt € 6,--
bei 5 Nennungen auf einmal nur € 29,--
Sofern es der Zeitverlauf zulässt, kann jeder Teilnehmer mehrmals starten.
Die besten Teilnehmer erhalten einen Pokal
Achtung: Jeder Fahrer trägt straf- und zivilrechtliche Verantwortung für die von Ihm bzw. dessen Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Fahrer nehmen in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil, verzichten durch die Abgabe der Nennung hinsichtlich jeden Schadens auf jeden Rückgriff gegenüber dem Veranstalter bzw. dessen Funktionäre und verzichten ausdrücklich auf die Anrufung von Gerichten. Mit der Abgabe der Nennung unterwirft sich der Teilnehmer der Rechtsordnung im allgemeinen und dem Reglement des MSC-Natternbach sowie den Auflagen der Genehmigungsbehörde.
In den Pausen wird Stuntman MARCO mit seinem Motorrad einige Kunststücke
vorführen.
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