stofie88 laut meinen vater von der polizei handelt es sich um einen deppich, denn der deppichträger ist nicht zum wichsen geeignet 09.02.2011 20:50
discopoe Die Staatsanwaltschaft Melk erhebt außerdem noch zusätzliche Klage wegen Verläumdung da vom Antragssteller keinerlei Beweismittel dem Gericht vorgelegt(eingelegt insider für d'gina) wurden ist es nicht bewiesen dass es sich hierbei um einen Teppich handelt. Die Staatsanwaltschaft Melk geht eher von einem sogenannten "Wichsfetzten" aus! 08.01.2006 22:17
stofie88 muss i glei mein vater fragen ob scho was kuma is 09.02.2011 20:50
Woolf Des wird zur weiterer Verarbeitung an die Polizeidirektion Melk weitergegeben. Anzeige wurde erstattet 25.12.2005 20:23
stofie88 a soa schircha D(t)epp(ich) 09.02.2011 20:50
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